Tippgeber‑Provision – Ihre Empfehlung zahlt sich aus

Sie kennen jemanden, der seine Wohnimmobilie im Schwarzwald, Ortenaukreis oder Landkreis Rastatt verkaufen oder vermieten möchte? Dann lohnt sich Ihr Tipp für Sie.
Unsere Tippgeber‑Provision
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1.000 € Pauschalprovision für einen erfolgreichen Tipp zum Verkauf einer Wohnimmobilie (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
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200 € Pauschalprovision für einen Tipp zu einem Vermietungsauftrag (Wohnungen & Häuser)
So funktioniert es
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Sie geben uns den Kontakt einer Person, die verkaufen oder vermieten möchte.
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Wir prüfen den Tipp und nehmen Kontakt auf.
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Kommt es durch Ihren Tipp zu einem erfolgreichen Abschluss, erhalten Sie Ihre Provision.
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Die Auszahlung erfolgt nach Geldeingang auf unserem Konto.
Ihre Empfehlung ist wertvoll – und wir honorieren sie fair und transparent.
FAQ – Häufige Fragen zur Tippgeber‑Provision
Wer kann Tippgeber werden?
Jede Privatperson ab 18 Jahren, die nicht selbst Eigentümer der Immobilie ist und nicht im Auftrag des Eigentümers handelt.
Welche Immobilien sind provisionsberechtigt?
Alle Wohnimmobilien: Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser.
Wann gilt ein Tipp als gültig?
Wenn uns der Eigentümer noch nicht bekannt ist und wir durch Ihren Hinweis den Kontakt herstellen können.
Wann wird die Provision ausgezahlt?
Sobald der Verkauf oder die Vermietung erfolgreich abgeschlossen ist und der Zahlungseingang bei uns erfolgt ist.
Muss ich einen Vertrag unterschreiben?
Nein – ein kurzer schriftlicher Hinweis (E‑Mail oder Formular) genügt. Wir bestätigen Ihnen den Tipp schriftlich.