Unsere Konditionen
Als Immobilienmakler im Schwarzwald, Ortenaukreis und Landkreis Rastatt arbeiten wir nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 656c und 656d BGB. Diese regeln die Provisionsteilung bei der Vermittlung von Wohnimmobilien.
Provision beim Verkauf von Wohnimmobilien
Für den Verkauf von:
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Eigentumswohnungen
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Einfamilienhäusern
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Doppelhaushälften
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Reihenhäusern
gilt bei uns:
3,57 % Provision für Auftraggeber und Käufer
(jede Partei zahlt 3,57 % vom notariellen Kaufpreis)
Damit erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben zur hälftigen Provisionsteilung.
Mehrfamilienhäuser – individuelle Provisionsvereinbarung
Bei Mehrfamilienhäusern unterscheiden sich Aufwand, Vermarktungsumfang, Objektgröße und Mieterstruktur oft erheblich.
Daher vereinbaren wir hier sowohl:
die Provisionshöhe (zwischen 3,57 % und 7,14 %)
als auch die Verteilung der Provision (wer welchen Anteil trägt)
individuell und objektbezogen.
Das bedeutet: Je nach Objekt und Vereinbarung kann die Provision vom Verkäufer, vom Käufer oder von beiden Parteien getragen werden – transparent, fair und schriftlich festgehalten.
Provision bei Vermietungsaufträgen
Für die Vermietung von:
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Wohnungen
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Häusern
berechnen wir:
2 Monatskaltmieten Provision
(gemäß Bestellerprinzip trägt der Auftraggeber die Provision)
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wir arbeiten nach der Kleinunternehmerregelung. Das bedeutet:
Unsere Rechnungen enthalten keine ausgewiesene Umsatzsteuer.